AZAV

Jedes Unternehmen, das – im Rahmen des SGB III – Leistungen für die Bundesagentur für Arbeit oder die örtlichen Jobcenter erbringt oder zukünftig erbringen möchte, benötigt eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Die Trägerzertifizierung im Geltungsbereich der AZAV Berufliche Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung bezieht sich auf die Zukunftswerkstatt der GFBM gGmbH.

Die letzte Rezertifizierung erfolgte im Februar 2024.